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Auktionshaus Lämmle
Uwe Lämmle

Ruwererstr. 25 a
54292 Trier

Tel. 0651 - 99 40 366
Fax: 0651 - 49975

 

 

 

siehe auch: >> Versteigerungsbedingungen  Privat

V E R S T E I G E R U N G S B E D I N G U N G E N - A –

GEWERBLICH

Mit der Teilnahme an der Versteigerung werden folgende Bedingungen anerkannt :

Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Sie wird von der Fa. "Auktionshaus Uwe Lämmle" in fremden Namen und für fremde Rechnung durchgeführt. Der Auktionator und die Auftraggeber haften nicht für sichtbare und unsichtbare Mängel. Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen; sie stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Der Auktionator und der Auftraggeber übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für sonstige mündlichen Angaben oder Zusagen.

Die Objekte können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden, sie werden versteigert in dem Zustand, in dem sie sich zur Zeit befinden. Der Auktionator kann Nummern trennen, auch vereinigen, außerhalb der Reihe ausbieten oder zurückziehen. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des höchsten Gebotes ein Übergebot nicht gegeben wird und der vom Auftraggeber vorgeschriebene Mindestpreis erreicht ist. Der Zuschlag unter Mindestpreis erfolgt nur unter Vorbehalt, sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wurde. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter drei Wochen an sein Gebot gebunden. Für das Wirksamwerden des Zuschlages genügt die Absendung der schriftlichen Benachrichtigung an die vom Bieter genannte Adresse. Der Zuschlag unter Vorbehalt kann jederzeit überboten werden, sei es durch neuen Ausruf oder mündliches oder schriftliches Gebot beim Auktionator oder seinen Bevollmächtigten. Das Recht auf festen Zuschlag geht somit auf den Letztbietenden über, dadurch verliert der vorhergehende Zuschlag seine Gültigkeit. Wird der Mindestpreis geboten, so kann der Zuschlag sofort fest erfolgen. Der Auktionator kann ein Gebot ablehnen; in diesem Fall bleibt das vorher abgegebene Gebot verbindlich. Geben mehrere Personen das gleiche Gebot oder besteht Uneinigkeit über den Zuschlag, so kann der Auktionator das Objekt sofort nochmals ausrufen und den Zuschlag zugunsten eines Bieters wiederholen.

Die im Katalog mit "o.L." - ohne Limit - bezeichneten Objekte können laut Auftrag des Versteigerers vom Auktionator nach eigenem Ermessen ausgerufen und zugeschlagen werden. Schriftliche Gebote haben bei gleichem Saalgebot Vorrang und müssen in angemessener Weise überboten werden. Wenn ein Höchstbieter sein Gebot nicht gelten lassen will, so kann der Auktionator diesem trotzdem den Zuschlag erteilen und die sich hieraus ergebenden Rechte weiterverfolgen; er kann aber auch den Zuschlag dem nächst niedrigeren Gebot erteilen oder das Objekt neu ausrufen.

Der Zuschlag verpflichtet zur sofortigen Zahlung. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr für etwaige Verluste, Beschädigungen, Verwechslungen usw. auf den Bieter über. Das Eigentum geht erst nach erfolgter Barzahlung auf den Käufer über, und die Objekte werden erst nach Zahlung ausgeliefert.

Der Erwerber sowie andere Teilnehmer der Versteigerung haften für Schäden jeglicher Art gegenüber Dritten, insbesondere für Schäden an der Immobilie.

Jeder Bieter kauft in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Auf den Zuschlagpreis kommt das vom Ersteigerer an die Fa. Uwe Lämmle zu zahlende Aufgeld in Höhe von 15 % des Zuschlagpreises, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von z.Zt. 19 %. ( Gesamtaufschlag = 36,85 % auf Zuschlagpreis )

Berechnungsbeispiel: Zuschlagpreis 100,00 EUR

15 % Aufgeld 15,00 EUR

115,00 EUR

19 % Mwst. 21,85 EUR

Gesamtpreis 136,85 EUR
 

Der Gesamtpreis ist sofort fällig und möglichst in bar am Tage der Auktion bei der Firma Uwe Lämmle einzuzahlen. Unbare Zahlung bedarf der vorherigen Vereinbarung unter Vorlage einer entsprechenden Bankbestätigung. Bei Erwerb durch schriftlichen Auftrag ist die Zahlung sofort nach Benachrichtigung zu erbringen. Wird die Zahlung nicht rechtzeitig geleistet oder das Gut nicht abgenommen, so kann der Auktionator wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen; unabhängig hiervon kann er auch den Gegenstand auf Kosten des Käufers bei einer der nächsten Auktionen nochmals versteigern bzw. sofort freihändig verkaufen. Wird der Gegenstand veräußert, so erlöschen die Rechte des Säumigen aus dem vorher erteilten Zuschlag. Er haftet jedoch weiterhin für etwaigen Ausfall, umgekehrt hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch. Gegenstände, die nicht unverzüglich, jedoch spätestens 7 Tage nach Aufforderung abgeholt werden, können ohne Mahnung im Namen, sowie auf Kosten und Gefahr des Käufers eingelagert werden. Jeder Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers.

Bieteraufträge werden auf das Gewissenhafteste erledigt; sie müssen genaue Angaben enthalten und spätestens einen Tag vor der Versteigerung schriftlich erteilt werden. Bis zu Beginn der Versteigerung muß ausreichende Sicherheit geleistet werden, da sonst die Ausführung der Aufträge unterbleiben kann. Auch für Bieteraufträge gelten die Versteigerungsbedingungen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Trier. Rechtsbeziehungen richten sich nach deutschem Recht. Sollte eine dieser Bedingungen nicht gültig sein, so bleiben die Übrigen gleichwohl gültig.

Die Teilnahme an der Versteigerung erfolgt auf eigene Gefahr. Für Sach- oder Personenschäden wird keinerlei Haftung übernommen.


Auktionshaus Lämmle, Im Januar 2012

 

      
 

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