|
siehe auch: >>
Versteigerungsbedingungen
Privat
V E R
S T E I G E R U N G S B E D I N G U N G E N - A –
GEWERBLICH
Mit der Teilnahme an der
Versteigerung werden folgende Bedingungen anerkannt :
Die Versteigerung
erfolgt freiwillig. Sie wird von der Fa. "Auktionshaus Uwe
Lämmle" in fremden Namen und für fremde Rechnung
durchgeführt. Der Auktionator und die Auftraggeber haften
nicht für sichtbare und unsichtbare Mängel. Die
Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen
vorgenommen; sie stellen keine zugesicherten Eigenschaften
dar. Der Auktionator und der Auftraggeber übernehmen
keinerlei Gewähr oder Haftung für sonstige mündlichen
Angaben oder Zusagen.
Die Objekte können vor
der Versteigerung besichtigt und geprüft werden, sie werden
versteigert in dem Zustand, in dem sie sich zur Zeit
befinden. Der Auktionator kann Nummern trennen, auch
vereinigen, außerhalb der Reihe ausbieten oder zurückziehen.
Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen
des höchsten Gebotes ein Übergebot nicht gegeben wird und
der vom Auftraggeber vorgeschriebene Mindestpreis erreicht
ist. Der Zuschlag unter Mindestpreis erfolgt nur unter
Vorbehalt, sofern keine besondere Vereinbarung getroffen
wurde. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der
Bieter drei Wochen an sein Gebot gebunden. Für das
Wirksamwerden des Zuschlages genügt die Absendung der
schriftlichen Benachrichtigung an die vom Bieter genannte
Adresse. Der Zuschlag unter Vorbehalt kann jederzeit
überboten werden, sei es durch neuen Ausruf oder mündliches
oder schriftliches Gebot beim Auktionator oder seinen
Bevollmächtigten. Das Recht auf festen Zuschlag geht somit
auf den Letztbietenden über, dadurch verliert der
vorhergehende Zuschlag seine Gültigkeit. Wird der
Mindestpreis geboten, so kann der Zuschlag sofort fest
erfolgen. Der Auktionator kann ein Gebot ablehnen; in diesem
Fall bleibt das vorher abgegebene Gebot verbindlich. Geben
mehrere Personen das gleiche Gebot oder besteht Uneinigkeit
über den Zuschlag, so kann der Auktionator das Objekt sofort
nochmals ausrufen und den Zuschlag zugunsten eines Bieters
wiederholen.
Die im Katalog mit "o.L."
- ohne Limit - bezeichneten Objekte können laut Auftrag des
Versteigerers vom Auktionator nach eigenem Ermessen
ausgerufen und zugeschlagen werden. Schriftliche Gebote
haben bei gleichem Saalgebot Vorrang und müssen in
angemessener Weise überboten werden. Wenn ein Höchstbieter
sein Gebot nicht gelten lassen will, so kann der Auktionator
diesem trotzdem den Zuschlag erteilen und die sich hieraus
ergebenden Rechte weiterverfolgen; er kann aber auch den
Zuschlag dem nächst niedrigeren Gebot erteilen oder das
Objekt neu ausrufen.
Der Zuschlag
verpflichtet zur sofortigen Zahlung. Mit dem Zuschlag geht
die Gefahr für etwaige Verluste, Beschädigungen,
Verwechslungen usw. auf den Bieter über. Das Eigentum geht
erst nach erfolgter Barzahlung auf den Käufer über, und die
Objekte werden erst nach Zahlung ausgeliefert.
Der Erwerber sowie
andere Teilnehmer der Versteigerung haften für Schäden
jeglicher Art gegenüber Dritten, insbesondere für Schäden an
der Immobilie.
Jeder Bieter kauft in
eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Auf den Zuschlagpreis
kommt das vom Ersteigerer an die Fa. Uwe Lämmle zu zahlende
Aufgeld in Höhe von 15 % des Zuschlagpreises, zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer von z.Zt. 19 %. (
Gesamtaufschlag = 36,85 % auf Zuschlagpreis )
Berechnungsbeispiel:
Zuschlagpreis 100,00 EUR
15 % Aufgeld 15,00 EUR
115,00 EUR
19 % Mwst. 21,85 EUR
Gesamtpreis 136,85 EUR
Der Gesamtpreis ist
sofort fällig und möglichst in bar am Tage der Auktion bei
der Firma Uwe Lämmle einzuzahlen. Unbare Zahlung bedarf der
vorherigen Vereinbarung unter Vorlage einer entsprechenden
Bankbestätigung. Bei Erwerb durch schriftlichen Auftrag ist
die Zahlung sofort nach Benachrichtigung zu erbringen. Wird
die Zahlung nicht rechtzeitig geleistet oder das Gut nicht
abgenommen, so kann der Auktionator wahlweise Erfüllung des
Kaufvertrages oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung
verlangen; unabhängig hiervon kann er auch den Gegenstand
auf Kosten des Käufers bei einer der nächsten Auktionen
nochmals versteigern bzw. sofort freihändig verkaufen. Wird
der Gegenstand veräußert, so erlöschen die Rechte des
Säumigen aus dem vorher erteilten Zuschlag. Er haftet jedoch
weiterhin für etwaigen Ausfall, umgekehrt hat er auf einen
Mehrerlös keinen Anspruch. Gegenstände, die nicht
unverzüglich, jedoch spätestens 7 Tage nach Aufforderung
abgeholt werden, können ohne Mahnung im Namen, sowie auf
Kosten und Gefahr des Käufers eingelagert werden. Jeder
Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers.
Bieteraufträge werden
auf das Gewissenhafteste erledigt; sie müssen genaue Angaben
enthalten und spätestens einen Tag vor der Versteigerung
schriftlich erteilt werden. Bis zu Beginn der Versteigerung
muß ausreichende Sicherheit geleistet werden, da sonst die
Ausführung der Aufträge unterbleiben kann. Auch für
Bieteraufträge gelten die Versteigerungsbedingungen.
Erfüllungsort und
Gerichtsstand für beide Teile ist Trier. Rechtsbeziehungen
richten sich nach deutschem Recht. Sollte eine dieser
Bedingungen nicht gültig sein, so bleiben die Übrigen
gleichwohl gültig.
Die Teilnahme an der
Versteigerung erfolgt auf eigene Gefahr. Für Sach- oder
Personenschäden wird keinerlei Haftung übernommen.
Auktionshaus Lämmle, Im Januar 2012
|